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Skilanglauf Para
Ausschreibung 2024/2025
Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilanglauf (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet zur Verfügung unter https://www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
Austragungsmodus FS „Sehen“ und FS „Körperliche und motorische Entwicklung“
Startberechtigung und Wertung
1. Startberechtigt sind Schüler/innen, die entweder eine Sehbeeinträchtigung oder eine motorische Beeinträchtigung aufweisen und Erfahrung im Skilanglauf haben. Die Seheinschränkung sowie die motorische Beeinträchtigung muss von offiziell anerkannter Stelle (Schule) bestätigt sein und kann vor Ort von den Verantwortlichen der Disziplin überprüft werden.
Alle Schüler/innen sollten in einem guten Trainingszustand sein und an zwei Wettbewerben (Einzel- und Staffelwettbewerb) teilnehmen.
2. Die Mannschaft kann aus bis zu 6 Schüler/innen bestehen, mindestens jedoch aus 4 Schüler/innen, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ oder dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ angehören.
Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ oder dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ gehören, die im selben Bundesland auf Regelschulen beschult werden.
Eine Schulmannschaft kann aus einer Kombination der beiden Förderschwerpunkte bestehen.
Wenn in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.
3. Die Meldung von Einzelstarter/innen mit dem Schwerpunkt “Sehen” und „Körperliche und motorische Entwicklung“ ist für Förderschulen und Regelschulen möglich. Die Einzelstarter/innen werden nach Eingang der Meldung in einer oder mehreren gemischten Mannschaften zusammengefasst, um am Wettbewerb teilzunehmen.
4. Es wird zwischen folgenden Startklassen unterschieden: Startklassen Para Ski nordisch FS SE & KME
Beeinträchtigung der unteren Extremitäten:
LW 2: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Bein (komplettes Bein betroffen)
LW 3: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an beiden Beinen
LW 4: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Bein (unterhalb Kniegelenk)
Beeinträchtigung der oberen Extremitäten:
LW 5/7: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an beiden Armen (ohne Stöcke)
LW 6: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Arm oberhalb des Ellbogens (Ein Stock)
LW 8: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen unterhalb des Ellbogens (Ein Stock)
Kombinierte Beeinträchtigung der oberen und unteren Extremitäten:
LW 9: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen sowohl an den unteren als auch an den oberen Extremitäten
LW 10-12: Schüler/innen mit starker Beeinträchtigung der unteren Extremitäten und Rollstuhlfahrer (Schlittenfahrer)
Beeinträchtigung der Sehfähigkeit:
B1-B3: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen Sehfähigkeit
5. Berechnungsgrundlage zur Vergleichbarkeit der Förderschwerpunkte:
Über das Prozentsystem der FIS (Fédération Internationale de Ski) können die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“ verglichen und bewertet werden.
Eine Handreichung zur Klassifizierung sowie zur Berechnungsgrundlage ist unter folgendem Link einsehbar:
https://www.jugendtrainiert.com/fileadmin/Downloads/Ausschreibungen/Para_Ski_nordisch_Handreichung_Klassifizierung.pdf6. Die blinden Schüler/innen müssen mit einem/einer Begleitläufer/in starten. Die sehbehinder-ten Schüler/innen können wahlweise mit oder ohne Begleitläufer/in starten. Die Begleitläufer/innen sind von den Schulen selbstständig mitzubringen.
7. Jeder/Jede Schüler/in wird mit seiner/ihrer individuellen Zeit in Abhängigkeit seiner/ihrer Startklasse gewertet. Die Schüler/innen, die als blinde Läufer/innen gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert.
8. Die Ergebnisse der Teilnehmenden an den beiden Wettbewerben werden in einer Mannschaftswertung zusammengefasst. Eine Einzelwertung erfolgt nicht.
Die Gesamtmannschaftswertung ergibt sich aus der Summe der Zeiten der 4 besten Schüler/innen im Einzelwettbewerb mit Technikelementen über 1 km und der Zeit der besten Staffel einer Schulmannschaft im Staffelwettbewerb über 3 x 2 km.
9. Der Technikparcours wird in der freien Technik (Klassisch/Skating) absolviert. Im Staffelwettbewerb werden die ersten beiden Teilstrecken in der klassischen Technik absolviert und die dritte Teilstrecke in der freien Technik (Klassik/Skating).
Die Streckenlänge beträgt für den Einzelwettbewerb mit Technikelementen mindestens 1 km, für den Staffelwettbewerb 3 x 2 km.
Jede Schulmannschaft ist berechtigt, 2 Staffeln für den Staffelwettbewerb zu stellen.
10. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten festgelegt.
Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
- Richtungsänderung: Die Schüler/innen durchlaufen einen Slalomparcours.
- Achterlaufen: Die Schüler/innen laufen eine „Acht“ um zwei aufgestellte Markierungen.
- Schlupftore: Die Schüler/innen durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
- Laufen ohne Stöcke: Die Schüler/innen legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde (Beinarbeit).
- Bodenwellen: Die Schüler/innen überlaufen einige leichte Bodenwellen.
- Anstieg: Die Schüler/innen durchlaufen einen leichten Anstieg.
- Kreislaufen: Die Schüler/innen umlaufen eine Markierung.
Austragungsmodus FS „Geistige Entwicklung“
1. Startberechtigt sind Schüler/innen mit geistiger Behinderung, die Erfahrung im Skilanglauf haben.
Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein.
Alle Schüler/innen müssen in einem guten Trainingszustand sein und sowohl am Einzel- als auch am Staffelwettbewerb teilnehmen.
2. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht als mehr als 6 Schüler/innen, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ angehören und die im Einzel- und Staffelwettbewerb starten müssen.
Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ gehören, die an anderen Schulen beschult werden.
Wenn in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.
3. Die Meldung von einzeln Startenden ist möglich. Die Einzelstarter/innen werden nach Eingang der Meldung in einer oder mehreren gemischten Mannschaften zusammengefasst, um am Wettbewerb teilzunehmen.
4. Die Wettbewerbe finden in der klassischen Technik statt. Ausnahme bildet der/die Schlussläufer/in der Staffel. Diese/r läuft in der freien Technik. Jeder/Jede Teilnehmer/in absolviert im Einzelwettbewerb einen Parcours von mindestens 1 km Länge mit Technikelementen.
5. Die Ergebnisse aus dem 1. Wettbewerbstag werden zur Klassifizierung der Teilnehmer/innen in homogene Startgruppen (maximal 8 Starter/innen pro Gruppe) für den Einzelwettbewerb verwendet. Die schnellsten Läufer/innen bilden dabei die Startgruppe 1, die nächsten Läufer/innen starten in Gruppe 2 usw.
In jeder Startgruppe erhalten die Läufer/innen für ihre Platzierungen Punkte, aus deren Summe die finale Punktzahl der Mannschaft errechnet wird.
Dabei werden in den Startgruppen der leistungsstärkeren Läufer/innen höhere Punktwerte verteilt, um neben der Homogenität auch den Leistungsgedanken zu berücksichtigen.
6. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten festgelegt.
Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
- Richtungsänderung: Die Schüler/innen durchlaufen einen Slalomparcours.
- Achterlaufen: Die Schüler/innen laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
- Schlupftore: Die Schüler/innen durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
- Laufen ohne Stöcke: Die Schüler/innen legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde (Beinarbeit).
- Bodenwellen: Die Schüler/innen überlaufen einige leichte Bodenwellen.
- Anstieg: Die Schüler/innen durchlaufen einen leichten Anstieg.
- Kreislaufen: Die Schüler/innen umlaufen eine Markierung.
Diese Elementbeschreibung dient als Beispiel und Orientierungshilfe. Der Technikparcours kann andere Elemente und/oder eine andere Abfolge der beschriebenen Elemente enthalten. Vor Beginn der Klassifizierung ist eine Trainingszeit zum Kennenlernen des Parcours vorgesehen.
7. Es müssen alle Elemente des Technikparcours durchlaufen werden. An jeder Station entscheidet ein/e Kampfrichter*in über die korrekte Absolvierung der Station. Bei nicht korrekter Ausführung weist der/die Kampfrichter*in die Wiederholung dieserStation an. Wird diese Anweisung ignoriert, behält sich das Schiedsgericht die Möglichkeit einer Disqualifikation vor.
8. Der Staffelwettbewerb findet über 3 x 2 km ohne Technikelemente statt. Jede Schule ist berechtigt, 2 Staffeln à 3 Schüler/innen für den Staffelwettbewerb zu stellen, wobei pro Schule nur die schnellste Staffel in die Wertung eingeht. Der Staffelwettbewerb beginnt mit einem Massenstart.
Die Schüler/innen des Förderschwerpunktes „Sehen“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“ sowie des Förderschwerpunktes „Geistige Entwicklung“ starten gemeinsam.
Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse des Technikparcours.
9. Für die Ergebnisse des Einzelwettbewerbs und des Staffelwettbewerbs werden Punkte vergeben.
Die Punktwertung aus dem Einzelwettbewerb wird mit der Punktwertung des Staffelwettbewerbs zur Gesamtpunktzahl addiert und für die Abschlusswertung und Mannschaftsplatzierung herangezogen. Die detaillierte Punktwertung wird den Schulmannschaften nach Eingang der Meldung vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben.
Die sehbehinderten Schüler/innen können wahlweise mit oder ohne Begleitläufer/innen starten. Die Partner/innen sind von den Schulen selbständig mitzubringen.
Beim Wettbewerb der Schüler/innen mit geistiger Entwicklung werden die Startgruppen nach den Ergebnissen der Klassifizierung eingeteilt. Jede/Jeder Schüler/in wird für die Teamwertung mit ihrer/seiner individuellen Zeit gewertet.
Schüler/innen mit geistiger Entwicklung starten alleine und werden von ihren Begleitlehrer/innen vor bzw. nach dem Wettkampf betreut (Betreuungsschlüssel 1:3).
In den einzelnen Wettkampfklassen gelten folgende Mannschaftsgrößen und Wertungen:
Wettkampf | Landesebene | Bundesfinale | ||
---|---|---|---|---|
Starter | Wertung | Starter | Wertung | |
U18 GE | 6 | 4 | 6 | 4 |
U18 SE/KME | 6 | 4 | 6 | 4 |
Für die Mannschaftswertung zählt die Summe der vier besten Einzellaufzeiten.
Zum Mannschaftsergebnis der Einzelläufe wird das Ergebnis der Staffel hinzugerechnet.
Meldungen und Qualifikation
Es findet keine Qualifikation für das Landesfinale statt.
Die Meldungen für das Landesfinale erfolgen ausschließlich per E-Mail beim Ansprechpartner Herrn Grill: – Meldeschluss siehe unten.
Die Qualifikation für das Bundesfinale erfolgt beim Landesfinale.
Gewertet werden die 4 Teilnehmer einer jeden Schule.
Technik
Die Wettkämpfe werden in Anlehnung an die Deutsche Wettkampfordnung für Ski (DWO), neueste Ausgabe, in klassischer oder freier Technik ausgetragen.
Klassische Technik (freie Technik wenn möglich im Parcours)
Laufstrecken Landesebene: Min. 1 km / wenn möglich mit Parcours Staffel 4 x 1 km
Laufstrecken Bundesebene: Min. 1 km / wenn möglich mit Parcours FT Staffel 4 x 1 km
Wettkampfinhalte Technik-Parcours
Hinweise:
Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden.
Entsprechend der Vorgaben EUDSGVO können die Ergebnislisten von Kreis-, RB- oder Landesfinale nicht an Schulen oder Lehrkräfte weitergeben oder veröffentlicht werden. Die Einzelergebnisse einer Mannschaft erhalten die Schulen bei der Siegerehrung der jeweiligen Veranstaltung ausgedruckt in Papierform.
Die aktuelle Version der Ausschreibung und die zugehörigen Meldeunterlagen finden Sie immer unter:
www.machmit-bw.de/jugend-trainiert/paralympics/skilanglauf-para
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Skilanglauf Para
Ausschreibung 2024/2025
Termine
Meldeschluss für Mannschaftsmeldungen | ||
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Zum Landesfinale | – Termin folgt in Abhängigkeit von Schneelage – |
Austragungstermine | ||
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Finalrunden | ||
Landesfinale | Di/Mi, 28./29. Januar 2025 | am Notschrei |
Bundesfinale | 16. bis 20. Februar 2025 | Winterfinale in Nesselwang |
Wettkampfangebot
Wettkampf | Jahrgänge Ältester – Jüngster |
Zugelassene Schularten | Ebenen | Info |
---|---|---|---|---|
U18 (wk2) GE Frei | 2008 – offen | SBBZ | LA – BU | Bundeswettbewerb Förderschwerpunkt GE |
U18 (wk2) SE/KME Frei | 2008 – offen | SBBZ | LA – BU | Bundeswettbewerb Förderschwerpunkt SE & KME |
Hinweis:
Schüler/innen, die am Standardprogramm von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics teilnehmen, müssen mindestens der Jahrgangsstufe 5 angehören. Die Jahrgangstsufen 1 bis 4 sind nicht startberechtigt.