Unfallversicherung

  1. Schülerinnen und Schüler

    Die Wettkämpfe des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics sind auf allen Ebenen Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies bedeutet, dass für die Schülerinnen und Schüler auch auf dem unmittelbaren Weg zu und von diesen Wettkämpfen – ohne Rücksicht auf das gewählte Beförderungsmittel – gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch besteht.

  2. Beamtete Lehrkräfte

    Für die betreuenden beamteten Lehrer gelten die beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Unfallfürsorge. Lehrer im Angestelltenverhältnis genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bezüglich eines Personenschadens. Bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs aus organisatorischen Gründen wird den betreffenden Lehrern Dienstunfallschutz gewährt. Für den Ersatz von Sachschäden am privateigenen Kraftfahrzeug von Lehrern gelten die Bestimmungen des § 102 des Landesbeamtengesetzes und die dazu ergangenen Richtlinien des Finanzministeriums.

  3. Angestellte Lehrkräfte

    Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sind während des offiziellen Veranstaltungsprogramms und auf den damit verbundenen Wegen gesetzlich unfallversichert, wenn sie als Aufsichts- und Begleitperson im Rahmen einer offiziell genehmigten Dienstreise am Wettbewerb teilnehmen.

  4. Weitere Personenkreise

    Für Personen, die nicht oder nicht mehr im Schuldienst sind (z. B. Pensionäre), besteht Versicherungsschutz, wenn sie als Lehrbeauftragte einer Schule dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet sind, oder als Vereinsmitglied im Auftrag eines Sportfachverbandes tätig werden.

    Für sonstige Aufsichts- und Begleitpersonen (z.B. Eltern, …), die im Auftrag der jeweiligen Schulleitung die Schüler betreuen und beaufsichtigen oder Wettkampfhelferinnen und Wettkampfhelfer, Schülermentoren die von einem Kreis-, Regierungsbezirks- oder Landesbeauftragten mit der ehrenamtlichen Durchführung von Tätigkeiten an einem Wettkampftag beauftragt werden, ist ebenfalls im vorgenannten Umfang gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gegeben.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport rät, unabhängig vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, den Abschluss der Freiwilligen Schülerzusatzversicherung an. Diese ergänzt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und umfasst daneben auch eine Haftpflicht- und Sachversicherung.

Dadurch werden Risiken abgedeckt, die der Privatsphäre zuzuordnen sind.

Kaskoversicherung für Eltern, Schüler, Elternvertreter und sonstige Privatpersonen

Seit dem Schuljahr 2019/2020 gibt es keinen freiwilligen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen mehr.

Zukünftig kann die Kaskoversicherung für Eltern, Schüler, Elternvertreter und sonstige Privatpersonen als Gruppenvertrag von Städten, Gemeinden, Landkreisen, Schulzweckverbänden, Schulfördervereinen und den Schulen abgeschlossen werden.

Im Rahmen des abgeschlossenen Gruppenvertrages sind sämtliche Schüler/innen eines Schulträgers oder einzelner ausgewählter Schulen automatisch mitversichert.

Die "Eltern-Kasko" versichert Schäden an Kraftfahrzeugen von Eltern, Schülern, Elternvertretern und sonstigen Privatpersonen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrzeuge im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung eingesetzt werden und die Fahrt im Auftrag oder im Interesse der Schule erfolgte.

Die Entschädigung je Versicherungsfall beläuft sich auf maximal 30.000 €. Der Selbstbehalt beträgt 325 € je Schaden.

Beitragsberechnung seit dem Schuljahr 2019/2020

Beitrag je Schule:

Schulen bis 100 Schüler 50 €
Schulen bis 500 Schüler 100 €
Schulen bis 1.000 Schüler 180 €
Schulen über 1.000 Schüler 250 €

Informationen zum Vertragsabschluss und Vertragsführung finden Sie auf www.wgv.de/schule.

Der Abschluss einer Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung für Lehrer ist nicht mehr möglich. Alternativ bietet die WGV eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz an.


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