Während der Wettkampfveranstaltung

  1. Bei jeder Wettkampfveranstaltung wird ein Schiedsgericht gebildet, das aus dem Organisator der Veranstaltung und zwei an dem zu behandelnden Einspruch oder Protest nicht unmittelbar Beteiligten, bei der Veranstaltung anwesenden Lehrkräften besteht, die der Organisator bestimmt.

    Dieses Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe endgültig.

  2. Zur Vorbereitung der Entscheidung können alle sachdienlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere die Beteiligten und bei der Wettkampfveranstaltung anwesenden gehört und Äußerungen des betreffenden Fachverbandes eingeholt werden.

Nach der Wettkampfveranstaltung

  1. Ergeben sich nach Abschluss der Wettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch oder Protest auf Regierungsbezirksebene an den RB-Beauftragten der jeweiligen Sportart zu richten; auf Landesebene an den Landesbeauftragten der jeweiligen Sportart.

    Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus dem Landesbeauftragten der Sportart, dem jeweiligen RB-Beauftragten und einem Vertreter des ZSL.

  2. Das Schiedsgericht berät sich und fällt in Absprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine endgültige Entscheidung.

Einsprüche und Proteste können NICHT zur Wiederholung einer Veranstaltung führen.

Bei Fragen der Zulassung zum Bundesfinale entscheidet das ZSL in Absprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.