1. Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Sportarten und die Mannschaftsstärken sind entsprechend der Ausschreibung einzuhalten.
  2. Ein Schüler ist in einer Sportart für eine Mannschaft startberechtigt. Er kann erst dann in eine andere Mannschaft derselben Sportart überwechseln, wenn seine ursprüngliche Mannschaft ausgeschieden ist oder auf eine weitere Teilnahme an dem Wettbewerb verzichtet hat bzw. wenn der betreffende Wettbewerb beendet ist und wenn es die Altersbegrenzung zulässt. Der Start in zwei Wettkampfklassen an einem Tag ist nicht erlaubt.
  3. Zum Landes- bzw. Bundesfinale sind nur die Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft entsendet.
  4. Abiturienten, die die Schule verlassen haben, sind keine Schüler mehr.
    Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Landes- bzw. Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können eine Starterlaubnis für das Landesfinale beim Landesbeauftragten und für das Bundesfinale bei der zuständigen Kultusbehörde für ihre bisherige Schule erhalten.
  5. Beim Frühjahrs- bzw. Herbstfinale in Berlin darf ein Schüler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten.

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen oder ein Betrugsversuch führt zur Disqualifikation der Mannschaft.

Sämtliche in den Ausschreibungen genannten Termine und Austragungsorte der Finalveranstaltungen können sich aus organisatorischen Gründen noch ändern.

Den Mannschaften werden genauer Termin und Austragungsort rechtzeitig bekannt gegeben.

JTFO

  1. In allen Sportarten muss die gesamte Mannschaft, welche an dem Wettbewerb teilnimmt, einer Schule angehören. Eine Schule ist dann als selbstständige Schule zu betrachten, wenn Sie eine eigene Schulleitung besitzt.
  2. Die Mannschaftsbetreuer tragen dafür Sorge, dass sich jeder teilnehmende Schüler durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen gültigen Schülerausweis mit Bild ausweisen kann. Der Schülerausweis muss Geburtsdatum, Lichtbild neueren Datums, Ausstellungs- oder Bestätigungsdatum des laufenden Schuljahres, Dienstsiegel der Schule und Unterschrift enthalten.
  3. Die Mannschaftsbetreuer legen die gültigen Ausweise zu Beginn eines Wettkampfes mit der vom Schulleiter unterschriebenen Teilnehmerliste vor. Der jeweilige Beauftragte entscheidet vor Ort über die Zulassung des Wettkämpfers.

Wettkampfklassen

In den Wettkampfklassen II, III und IV werden in einigen Sportarten auch schulformbezogene Wettkämpfe angeboten.

JTFP

  1. Startberechtigt sind behinderte Schüler in den ausgeschriebenen Wettbewerben der einzelnen Förderschwerpunkte und der jeweiligen Altersklassen. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwerpunkt muss vorliegen.
  2. Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt gehören, die an anderen Schulen beschult werden. Wenn durch die Teilnahme am Landesfinale eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.
  3. Ein Schüler darf bei den Bundesfinalveranstaltungen jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft an den Start gehen.
  4. Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Sportarten sind in den Wettkampfbestimmungen festgelegt.
  5. In den Individualsportarten sind Einzelstarts möglich. Bitte beachten Sie dazu die Ausschreibungen der einzelnen Sportarten.