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Volleyball
Ausschreibung 2024/2025
Allgemeine Bestimmungen
Gespielt wird, soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, nach den internationalen Volleyballregeln der Bundesspielordnung sowie der Jugendspielordnung des DVV. Für die Klassen U18 und U16 gelten die jeweiligen Bestimmungen der Jugendspielordnung der DVJ.
1. |
Austragungsmodalitäten:
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2. |
Für WK U16 und WK U14 gelten folgende Sonderregeln:
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3. |
In allen Wettkampfklassen sind auf der Kreisebene Sonderregelungen möglich. |
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4. |
Die allgemeine Startklausel, wonach ein Schüler nur für eine Mannschaft startberechtigt ist, gilt im Volleyball und Beachvolleyball erst ab dem Landesfinale. |
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5. |
Alle Spiele werden durch 2 Gewinnsätze entschieden. Der Entscheidungssatz wird im Kurz-Tiebreak (15 Punkte) durchgeführt. |
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6. |
Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge:
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Hinweise:
Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden.
Entsprechend der Vorgaben EUDSGVO können die Ergebnislisten von Kreis-, RB- oder Landesfinale nicht an Schulen oder Lehrkräfte weitergeben oder veröffentlicht werden. Die Einzelergebnisse einer Mannschaft erhalten die Schulen bei der Siegerehrung der jeweiligen Veranstaltung ausgedruckt in Papierform.